Zahlungsantrag
Der Zahlungsantrag ist eine „Zahlungsaufforderung bzw. Ausgabenerklärung, die der Mitgliedstaat bei der Europäischen Kommission einreicht“. Die Zahlungsanträge werden in Artikel 91 der allgemeinen Verordnung 2021/1060 geregelt. In Absatz (3) heißt es:
Die Zahlungsanträge werden bei der Europäischen Kommission nach Maßgabe des Musters in Anhang XXIII [der allgemeinen Verordnung] eingereicht und umfassen, für jede Priorität und aufgeschlüsselt nach Regionenkategorie:
- a) den Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben, die den Begünstigten entstanden sind und für die Durchführung der Vorhaben getätigt wurden, wie im System der für den Aufgabenbereich „Rechnungsführung“ zuständigen Stelle verbucht;
- b) den Betrag der technischen Hilfe, berechnet im Einklang mit Artikel 36 Absatz 5 Buchstabe b;
- c) den Gesamtbetrag des gezahlten oder zu zahlenden öffentlichen Beitrags wie im System der für den Aufgabenbereich „Rechnungsführung“ zuständigen Stelle verbucht.
Zu unterscheiden sind Zahlungsanträge nach "Antrag auf Zwischenzahlung" sowie der Antrag "Letzter Zahlungsantrag des Geschäftsjahres".
In der Förderperiode 2021 bis 2027 hat sich v.a. die Abrechnung der Technischen Hilfe gegenüber der Europäischen Kommission erheblich geändert. Diese wird nun pauschal abgerechnet (vgl. den oben genannten Artikel 36 der allgemeinen Verordnung). Entsprechend ist der Umgang mit den TH-Vorhaben in DATES III neu geregelt (Kapitel 1.1).