Programm zurückweisen
[NEU]In diesem Prozess werden ein oder mehrere Programme zur nächst tieferen Verwaltungsebene zurückgewiesen, um dort Prüfungen, Korrekturen und ggf. erneute Freigaben zu veranlassen. Die Aktion kann für alle im Dialog „Zahlungsantragseinzelansicht – Reiter Programme“ ausgewählten Einträge der Liste an Programmen durchgeführt werden.
Hinweis: Die Zurückweisung des zugehörigen Programms ist Voraussetzung für die Zurückweisung von Vorhaben. Eine Bearbeitung durch oder weitere Zurückweisung an vorgelagerte Stellen ist sonst im Weiteren nicht möglich. |
Benötigtes Recht:
Rechtegruppe |
Recht |
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RG 1.2.2: Bescheinigungsbehörde RG 2.2.2: Bescheinigungsstelle (Ressort) |
B.1.5 Programme für EU-Zahlungsanträge zurückweisen (S-Recht) |
Vorbedingungen:
(1) Es gibt einen Zahlungsantrag im Status „in Bearbeitung“.
(2) Der Stichtag darf nicht in der Vergangenheit liegen (Ausnahme: Benutzer verfügt über Rechtegruppe RG 1.2.2 BB)
(3) Der Benutzer hat Zugriffsrechte auf das bzw. die Programme.
(4) Die Programme haben einen Status, der gemäß dem Statusworkflow für Programme eine Zurückweisung erlaubt, d. h.
- Status „Freigabe PuS“, falls der Benutzer über die Rechtegruppe RG 2.2.2 BS(Ressort) verfügt,
- Status „Freigabe Ressort“, falls der Benutzer über die Rechtegruppe RG 1.2.2 BB verfügt.
Pfad zum Dialog „Programm zurückweisen“: EU-Zahlungsanträge > Übersicht Zahlungsanträge > [ausgewählter ZA] > Programme
Durchzuführende Schritte zum Zurückweisen eines Programms
1. Programm auswählen: Wurde ein gesuchtes Programm gefunden, kann es mit Hilfe der Checkbox in der ersten Spalte ausgewählt werden. Die Auswahl mehrerer Programme ist möglich. Mit Hilfe der Checkbox „Alle“ können alle angezeigten Programme ausgewählt werden.
2. Zurückweisen bestätigen: Durch den Button „Zurückweisen“ und der anschließenden Bestätigung eines Bestätigungsfensters wird das Zurückweisen des ausgewählten Programms bzw. der ausgewählten Programme bestätigt.
Abbildung: Programm zurückweisen
Hinweis: Damit auch ein Vorhaben des Programms an die nächstuntere Ebene zurückgewiesen werden kann, muss zunächst das zugehörige Programm des gewünschten Vorhabens zurückgewiesen werden. Vorhaben ändern ihren Status durch die Zurückweisung eines Programms nicht. Als Ergebnis ändert sich der Status der Programme entsprechend dem Statusworkflow wie folgt: in „ZA-Zugeordnet“, falls er zuvor „Freigabe PuS“ bzw. „Freigabe Ressort“ war, in „Freigabe PuS“, falls er zuvor „Freigabe Ressort“ war. |