Technische Hilfe und Zahlungsantrag
In der Förderperiode 2021 bis 2027 kann die technische Hilfe (TH) pauschal im Zahlungsantrag (ZA) abgerechnet werden. Der Prozentsatz der Fondsmittel, die für TH erstattet werden, beträgt für den ESF Plus 4% und für Programme nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe m der ESF Plus -Verordnung: 5%.
Die Auszahlung der TH im Mittelflussmodul an die Ressorts erfolgt jedoch auf Basis von realen TH-Ausgaben. Diese realen TH-Ausgaben werden deshalb in einer eigenen TH-Priorität geführt und mit Programmen und Vorhabenstammblättern befüllt. Die Vorhabenstammblätter werden, wie bisher auch, zu den Stichtagen des ZA durch die VS für die Teilnahme am ZA freigegeben. Eine Prüfung dieser realen TH erfolgt durch die BS und BB aber nicht.
Funktional wirken sich diese unterschiedlichen Abrechnungsmodelle (pauschal Richtung Europäische Kommission versus - wie gewohnt - reale Ausgaben auf nationaler Ebene) konkret auf den Umgang mit den TH-Ausgaben im Zahlungsantrag aus:
- Ist ein Zahlungsantrag im System aktiv, werden die Vorhaben mit den förderfähigen TH-Ausgaben automatisch im Zuge ihrer Bestätigung für den Zahlungsantrag freigegeben.
- Ferner können die Vorhaben mit realen TH-Ausgaben - anders als alle anderen Vorhaben - von den VS-Nutzern auch wieder zurückgenommen werden.
Zur Erläuterung: Die Auswirkungen der TH auf das Finanzcontrolling sind wie folgt:
- In den Finanzcontrollingabfragen sind auch weiterhin bei den Ist-Daten die realen Finanzströme einzutragen, u.a. auch für die TH, um die realen freien ESF-Mittel zu bestimmen.
- Bzgl. der Auswertungen sind aber aufgrund der pauschalen TH zukünftig stringent zwei unterschiedliche Bereiche zu unterscheiden:
- a) n+2 Auswertungen (= Auswertung Finanzcontrolling Zahlungsantrag): Hier müssen die pauschal abgerechneten TH-Beträge aus dem ZA berücksichtigt werden.
- b) Auswertungen zu freien ESF-Mittel (= Auswertung Soll-Ist-Vergleich): Hier müssen wie bisher auch die realen Flussgrößen einfließen, d.h. auch für die TH sind aus den Controllingabfragen die Ist-Zahlen aus den realen TH-Programmen zu verwenden.
Hinweis: Vorhaben, welche einem Programm mit dem Marker „Technische Hilfe“ (Feld D21c) und der Priorität „TH Technische Hilfe“ zugeordnet sind, werden durch die Bestätigung automatisch durch das System für den Zahlungsantrag freigegeben. Dies erfolgt auch dann, wenn der Nutzer nicht das Recht B1.10 – TH-Vorhaben für den ZA freigeben hat. TH-Vorhaben können zudem immer bestätigt und damit in einem aktuellen Zahlungsantrag berücksichtigt werden. Dies gilt bspw. auch, wenn eine ältere Vorhabenversion bereits für den aktuellen Zahlungsantrag freigegeben ist. In diesem Fall ersetzt die durch Sie bestätigte Vorhabenversion diese Version im Zahlungsantrag. |