Zahlungsantrag anlegen

Es wird ein neuer Zahlungsantrag angelegt und somit ein neuer Zahlungsantrag-Freigabeprozess eingeleitet. Diese Aktion kann ausschließlich durch Nutzer der Bescheinigungsbehörde ausgelöst werden.

Benötigtes Recht zum Anlegen eines Zahlungsantrags

Rechtegruppe

Recht

RG 1.2.2 Bescheinigungsbehörde

B.1.2 EU-Zahlungsanträge anlegen, ändern, löschen, abschließen, Programme zuordnen (S-Recht)

 

Vorbedingungen

(1) Es darf keinen Zahlungsantrag im Status „in Bearbeitung“ geben.

(2) Das Geschäftsjahr des neu angelegten Zahlungsantrags darf noch keinen Schlusszahlungsantrag aufweisen. Damit wäre das Geschäftsjahr vorerst beendet und muss nun mit der Jährlichen Rechnungslegung abgeschlossen werden.

 

Pfad zum Dialog „Zahlungsantrag anlegen“: EU-Zahlungsanträge > Zahlungsantrag anlegen

 

Durchzuführende Schritte zum Anlegen eines Zahlungsantrags

1. Festlegen eines Stichtags, wobei der auszuwählende Stichtag nicht in der Vergangenheit liegen darf. Aus der Festlegung eines Stichtags ergibt sich das geltende Geschäftsjahr eines Zahlungsantrags

2. Auswahl der Art des Zahlungsantrags: 

  • Antrag auf Zwischenzahlung 
  • Letzter Zahlungsantrag des Geschäftsjahres

3. Bestätigung des Anlegens: Durch einen Klick auf den Button „Zahlungsantrag anlegen“  wird ein neuer Zahlungsantrag im Status „in Bearbeitung“ mit Nummer angelegt. Die Nummerierung der Zahlungsanträge erfolgt fortlaufend.

 

Abbildung: Zahlungsantrag anlegen