TH-Vorhaben Rücknahme
Die Freigabe der Verwaltungsstelle zu einem oder mehreren TH-Vorhaben kann zurückgenommen werden. Eigentlich ist dies für Vorhaben nicht möglich, diese müssen durch die Bescheinigungsstelle zurückgewiesen werden.
Hintergrund für diese Möglichkeit ist, dass die TH in der Förderperiode 2021 bis 2027 gegenüber der Europäischen Kommission pauschal abgerechnet wird. Die TH-Vorhaben werden nur aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und des finanziellen Controlling einem Zahlungsantrag zugeorndet, nicht aber von der Bescheinigungsbehörde bescheingt.
Vorbedingungen
- Es gibt einen Zahlungsantrag im Status „in Bearbeitung“.
- Der Stichtag des Zahlungsantrags liegt nicht in der Vergangenheit.
- Der Benutzer hat das Recht B.1.11 „Freigabe von TH-Vorhaben zurücknehmen“.
- Die Vorhaben haben den Status „Freigabe VS“.
- Dem Nutzer ist das bzw. die Vorhaben zugeordnet.
- Das Vorhaben gehört zu einem Programm mit dem Marker „Technische Hilfe“ (Feld D21c).
- Das Programm ist der Verwaltungsebene des Nutzers direkt oder einer untergeordneten Verwaltungsebene zugeordnet.
Zur Rücknahme der Freigaben sind folgende Schritte durchzuführen:
Aufruf des Dialogs „Zahlungsantrag Details“ durch den Menüpunkt „Übersicht Zahlungsanträge“ im Menü „EU-Zahlungsantrag“,
- Klick auf Button „Bearbeiten/Lesen“ und Wechsel auf Tab „Vorhaben“.
- Der Dialog zeigt eine Liste aller Vorhaben an, für die der Anwender berechtigt ist.
- Vorhaben suchen: Mit Hilfe der Filterfunktionen kann die Vorhabenliste eingeschränkt werden.
- Vorhaben auswählen: Wurde ein gesuchtes Vorhaben gefunden, kann es mit Hilfe der Checkbox in der ersten Spalte ausgewählt werden. Die Auswahl mehrerer Vorhaben ist möglich. Mit Hilfe der Checkbox „Alle“ können alle angezeigten Vorhaben ausgewählt werden.
- Rücknahme bestätigen: Durch den Button „Rücknahme“ und die Beantwortung einer Sicherheitsabfrage wird die Rücknahme der VS-Freigabe des ausgewählten Vorhabens bzw. der ausgewählten Vorhaben bestätigt.