Vorhaben zurückweisen
[NEU]Ein oder mehrere Vorhaben werden zur nächst tieferen Verwaltungsebene zurückgewiesen, um dort Prüfungen, Korrekturen und ggf. erneute Freigaben zu veranlassen.
Benötigtes Recht für die Freigabeprozesse von Vorhaben
Rechtegruppe |
Recht |
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RG 1.2.2: Bescheinigungsbehörde RG 2.2.2: Bescheinigungsstelle Ressort RG 4.2.2: Bescheinigungsstelle PuS |
B.1.7 Vorhaben für EU-Zahlungsanträge freigeben, zurückweisen, herausnehmen, herausgenommene Vorhaben wieder hereinnehmen (S-Recht) |
Vorbedingungen für die Vorhaben-Freigabeprozesse „freigeben“, „zurückweisen“, „herausnehmen“ und „hereinnehmen“:
(1) Es gibt einen Zahlungsantrag im Status „in Bearbeitung“.
(2) Der Stichtag darf nicht in der Vergangenheit liegen (Ausnahme: Benutzer verfügt über Rechtegruppe RG 1.2.2 BB)
(3) Der Benutzer hat Zugriffsrechte auf das bzw. die Vorhaben.
(4) Die Vorhaben und das Programm haben einen Status, der gemäß dem Statusworkflow (von Programmen und Vorhaben ) eine Zurückweisung erlaubt, d. h.
- die Vorhaben haben den Status „Freigabe VS“ und das Programm ist einem Zahlungsantrag zugeordnet, falls der Benutzer über die Rechtegruppe RG 4.2.2 BS(PuS) oder RG 2.2.2 BS(Ressort) verfügt.
- die Vorhaben haben den Status „Freigabe PuS“ und das Programm hat den Status „Freigabe PuS“, falls der Benutzer über die Rechtegruppe RG 2.2.2 BS(Ressort) verfügt.
- die Vorhaben haben den Status „Freigabe Ressort“ und das Programm hat den Status „Freigabe Ressort“, falls der Benutzer über die Rechtegruppe RG 1.2.2 BB verfügt.
Pfad zum Dialog „Vorhaben zurückweisen“:
EU-Zahlungsanträge > Übersicht Zahlungsanträge > [ausgewählter ZA] > Vorhaben
Durchzuführende Schritte zum Zurückweisen eines Vorhabens
1. Vorhaben auswählen: Wurde ein gesuchtes Vorhaben gefunden, kann es mit Hilfe der Checkbox in der ersten Spalte ausgewählt werden. Die Auswahl mehrerer Vorhaben ist möglich. Mit Hilfe der Checkbox „Alle“ können alle angezeigten Vorhaben ausgewählt werden.
2. Zurückweisen bestätigen: Durch den Button „Zurückweisen“ und der anschließenden Bestätigung eines Bestätigungsfensters wird das Zurückweisen des ausgewählten Vorhabens bzw. der ausgewählten Vorhaben bestätigt.
Abbildung: Vorhaben zurückweisen (1)
Hinweis: Um ein Vorhaben tatsächlich an die nächst tiefere Verwaltungsebene zurückzuweisen, muss vorher auch das zugehörige Programm zurückgewiesen werden . |
Hinweis: Als Ergebnis ändert sich der Status der Vorhaben entsprechend dem Statusworkflow wie folgt: War der ZA-Status zuvor „Freigabe-VS“, verliert das Vorhaben diesen Status. Es hat nun lediglich den Status „Bestätigt“. Statusänderung in „Freigabe VS“, falls er zuvor „Freigabe PuS“ bzw. „Freigabe Ressort“ war, Statusänderung in „Freigabe PuS“, falls er zuvor „Freigabe Ressort“ war. |