Rechnungslegung
Eine Jährliche Rechnungslegung (JRL) basiert auf dem letzten Zahlungsantrag eines Geschäftsjahres.
Da in der JRL analog zum letzten ZA im GJ ausschließlich förderfähige Ausgaben enthalten sein dürfen, bietet das JRL-Modul die Möglichkeit finanzielle Korrekturen zu bearbeiten. Diese stammen aus den Prüfungen (a) der Prüfbehörde und (b) der VB oder externer Prüfstellen zum Zeitpunkt des letzten ZA des gleichen Geschäftsjahres.
Für noch nicht abgeschlossene Prüfungen sieht die Verordnung eine Suspendierung der betroffenen Vorhaben vor. Eine Suspendierung bedeutet, dass die gemeldeten Ausgaben des Vorhabens aus der Rechnungslegung ausgeschlossen werden. Die Ausgaben des Vorhabens betragen also 0 Euro. Suspendierte Vorhaben sind bis zum Abschluss der Prüfung von künftigen Zahlungsanträgen ausgeschlossen. Nach erfolgter Prüffeststellung geht das Vorhaben mit genau der Summe der festgestellten förderfähigen Ausgaben in den nächsten Zahlungsantrag ein. Ab diesem Zeitpunkt ist das Vorhaben nicht länger suspendiert. Suspendierungen müssen bis zur nächsten JRL bearbeitet sein.
Wird ein systemischer Fehler festgestellt, können auch ganze Programme in der JRL suspendiert werden. In diesem Fall erfolgt die Berechnung für alle Vorhaben des Programms analog zur Suspendierung einzelner Vorhaben , d.h. Vorhaben dieses Programms gehen mit dem Wert 0 EUR in die JRL ein. Ebenso ist es möglich Prüffeststellungen mit Programmbezug pauschal, entsprechend der Interventionslogik des Programms, von den gemeldeten Ausgaben abzuziehen.
Eine Rechnungslegung kann abgeschlossen werden und wechselt damit den Status von "in Bearbeitung" auf "abgeschlossen", wenn alle relevanten Prüfungen (a+b) korrigiert wurden oder zu einer Suspendierung führen. Der Prozess zur Erstellung einer Rechnungslegung kann erst nach Abschluss der Stichprobenprüfungen der Prüfbehörde zu dem der JRL zugrundeliegenden letzten Zahlungsantrag abgeschlossen werden.