Programm freigeben
Mit dieser Aktion werden ein oder mehrere Programme auf der Verwaltungsebene des Anwenders für den aktuellen Zahlungsantrag freigegeben. Die Aktion kann für alle im Dialog „Zahlungsantragseinzelansicht – Reiter Programme“ ausgewählten Einträge der Liste an Programmen durchgeführt werden.
Benötigtes Recht:
Rechtegruppe |
Recht |
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RG 1.2.2: Bescheinigungsbehörde RG 2.2.2: Bescheinigungsstelle (Ressort) RG 4.2.2: Bescheinigungsstelle (PuS) |
B.1.3 Programme für EU-Zahlungsanträge freigeben, herausnehmen, herausgenommene Programme wieder hereinnehmen (S-Recht) |
Vorbedingungen:
(1) Es gibt einen Zahlungsantrag im Status „in Bearbeitung“.
(2) Der Stichtag darf nicht in der Vergangenheit liegen (Ausnahme: Benutzer verfügt über Rechtegruppe RG 1.2.2 BB)
(3) Der Benutzer hat Zugriffsrechte auf das bzw. die Programme.
(4) Die Programme haben einen Status, der gemäß dem Statusworkflow für Programme den Übergang auf einen Freigabestatus erlaubt, d. h.
- Status „ZA-Zugeordnet“, falls der Benutzer über die Rechtegruppe RG 4.2.2 BS(PuS) oder RG 2.2.2 BS(Ressort) verfügt,
- Status „Freigabe PuS“, falls der Benutzer über die Rechtegruppe RG 2.2.2 BS(Ressort) verfügt,
- Status „Freigabe Ressort“, falls der Benutzer über die Rechtegruppe RG 1.2.2 BB verfügt.
Pfad zum Dialog „Programm freigeben“: EU-Zahlungsanträge > Übersicht Zahlungsanträge > [ausgewählter ZA] > Programme
Durchzuführende Schritte zur Freigabe eines Programms
1. Programm auswählen: Wurde ein gesuchtes Programm gefunden, kann es mit Hilfe der Checkbox in der ersten Spalte ausgewählt werden. Die Auswahl mehrerer Programme ist möglich. Mit Hilfe der Checkbox „Alle“ können alle angezeigten Programme ausgewählt werden.
2. Freigabe bestätigen: Durch den Button „Freigeben“ und der anschließenden Bestätigung eines Bestätigungsfensters wird die Freigabe des ausgewählten Programms bzw. der ausgewählten Programme bestätigt. Ist noch kein Vorhaben eines Programms freigegeben, die der Benutzer freigeben kann und das Programm hat freigebare Vorhaben, erfolgt der Hinweis: „Es ist noch kein Vorhaben zu dem Programm freigegeben worden.
Abbildung: Programm freigeben (1)
Abbildung: Programm freigeben (2)
Hinweis: Damit auch ein Vorhaben des Programms von der nächsthöheren Ebene freigegeben / zurückgewiesen / herausgenommen werden kann, müssen die dem Programm zugehörigen Vorhaben von der vorgelagerten Stelle freigegeben worden sein , nicht nur das Programm. Als Ergebnis ändert sich der Status der Programme entsprechend dem Statusworkflow wie folgt: in „Freigabe PuS“, falls er zuvor „ZA-Zugeordnet“ war, in „Freigabe Ressort“, falls er zuvor „Freigabe PuS“ bzw. „ZA zugeordnet“ war, in „Freigabe BB“, falls er zuvor „Freigabe Ressort“ war. |