Vorhaben Rücknahme
Hiermit wird die Freigabe der Bescheinigungsbehörde zu einem oder mehreren Vorhaben zurückgenommen.
Benötigtes Recht
Rechtegruppe |
Recht |
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RG 1.2.2: Bescheinigungsbehörde |
B.1.8 Freigabe von Vorhaben zurücknehmen (S-Recht) |
Vorbedingungen
(1) Es gibt einen Zahlungsantrag im Status „in Bearbeitung“.
(2) Die Vorhaben haben den Status „Freigabe BB“.
(3) Das entsprechende Programm hat den Status „Freigabe Ressort“ oder „Freigabe BB“
Pfad zum Dialog „Vorhaben zurückweisen“: EU-Zahlungsanträge > Übersicht Zahlungsanträge > [ausgewählter ZA] > Vorhaben
Durchzuführende Schritte zum Zurücknehmen eines Vorhabens
1. Vorhaben auswählen: Wurde ein gesuchtes Vorhaben gefunden, kann es mit Hilfe der Checkbox in der ersten Spalte ausgewählt werden. Die Auswahl mehrerer Vorhaben ist möglich. Mit Hilfe der Checkbox „Alle“ können alle angezeigten Vorhaben ausgewählt werden.
2. Rücknahme bestätigen: Durch den Button „Rücknahme“ und der anschließenden Bestätigung eines Bestätigungsfensters wird die Rücknahme der BB-Freigabe des ausgewählten Vorhabens bzw. der ausgewählten Vorhaben bestätigt.
Abbildung: Vorhaben Rücknahme (1)
Hinweis: Ggf. muss erst das Programm zurückgenommen werden , bevor die Rücknahme eines Vorhabens möglich ist. |
Als Ergebnis ändert sich der Status der Vorhaben entsprechend dem Statusworkflow in „Freigabe Ressort“. Die Bescheinigungsbehörde kann anschließend für das zurückgenommene Vorhaben folgende Aktionen ausführen: Freigeben, Zurückweisen, Herausnahme. |