Programm Rücknahme
In diesem Prozess wird die Freigabe der Bescheinigungsbehörde zu einem oder mehreren Programmen zurückgenommen.
Benötigtes Recht:
Rechtegruppe |
Recht |
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RG 1.2.2: Bescheinigungsbehörde |
B.1.4 Freigabe von Programmen zurücknehmen (S-Recht) |
Vorbedingungen
(1) Es gibt einen Zahlungsantrag im Status „in Bearbeitung“.
(2) Die Programme haben den Status „Freigabe BB“
Pfad zum Dialog „Programm zurücknehmen“: EU-Zahlungsanträge > Übersicht Zahlungsanträge > [ausgewählter ZA] > Programme
Durchzuführende Schritte für die Rücknahme eines Programms
1. Programm auswählen: Wurde ein gesuchtes Programm gefunden, kann es mit Hilfe der Checkbox in der ersten Spalte ausgewählt werden. Die Auswahl mehrerer Programme ist möglich. Mit Hilfe der Checkbox „Alle“ können alle angezeigten Programme ausgewählt werden.
2. Rücknahme bestätigen: Durch den Button „Rücknahme“ und der anschließenden Bestätigung eines Bestätigungsfensters wird die Rücknahme der BB-Freigabe des ausgewählten Programms bzw. der ausgewählten Programme bestätigt.
Abbildung: Programm Rücknahme
Als Ergebnis ändert sich der Status der Programme entsprechend dem Statusworkflow in „Freigabe Ressort“. Die Bescheinigungsbehörde kann für das zurückgenommene Programm folgende Aktionen ausführen: Freigeben, Zurückweisen, Herausnahme |