Vorhaben vollständig löschen

[NEU] 

Über den Button „Löschen“ in der Vorhabenverwaltung wird "nur" die aktuelle Bearbeitungsversion eines Vorhabens gelöscht.

Hinweis: Das System bietet auch die Möglichkeiten, Vorhaben vollständig, also inkl. aller seiner Versionen aus dem System zu entfernen. Hierfür gelten allerdings strenge Vorbedingungen (s.u., Punkte (2) und (6))

Benötigtes Recht zum Löschen einer Vorhabenversion bzw. eines Vorhabens

Rechtegruppe

Recht

RG 2.1.1 VS-Administrator (Ressort)

RG 3.1.1 VS-Administrator (Fachebene)

RGG 4.1.1 VS-Administrator (PuS)

RG 2.1.2 Verwaltungsstelle (Ressort)

RG 2.1.2 Verwaltungsstelle (Fachebene)

RG 2.1.2 Verwaltungsstelle (PuS)

RG 5.1.2 SSO

C.2.2.2 Vorhaben / Stammblatt löschen (A-Recht)

 

 

C.2.2.2 Vorhaben / Stammblatt löschen (S-Recht)

Vorbedingungen

(1) Es muss ein Vorhaben erstellt worden sein.

(2) Das Vorhaben muss im Status „Bestätigt“ sein. Ist das Vorhaben im Status „In Bearbeitung“ muss zuerst die Bearbeitungsversion gelöscht werden.

(3) Das Vorhaben wurde dem angemeldeten Benutzer vom Administrator der gleichen Verwaltungsebene über die Nutzerverwaltung zugeordnet.

(4) Der angemeldete Benutzer ist der Ersteller der Bearbeitungsversion oder VS-Administrator auf der gleichen Verwaltungsebene, wie der Ersteller der zu löschenden Bearbeitungsversion.

(5) Das Programm, das dem Vorhaben zugeordnet ist, muss aktiv sein. Ein neu angelegtes Programm wird standardmäßig auf „aktiv“ gesetzt. Ist ein Programm deaktiviert, kann ausschließlich ein VB-Administrator dieses über eine entsprechende Funktion in der Programmverwaltung aktivieren.

(6) Das Vorhaben darf nicht für einen Zahlungsantrag freigegeben, nicht Teil eines Controlling-Snapshots und es darf kein Prüfergebnis für das Vorhaben angelegt worden sein.

 

Durchzuführende Schritte zum Löschen einer Vorhabenversion bzw. eines Vorhabens

1. Durch Klick auf den Button „Löschen“ kann eine „In Bearbeitung“ befindliche Vorhabenversion gelöscht werden.

2. Zur Bestätigung des Löschvorgangs der Vorhabenversion oder des gesamten Vorhabens muss ein entsprechendes Bestätigungsfenster bestätigt werden.

3. Nach dem Löschen der „In Bearbeitung“ befindlichen Vorhabenversion, ist die aktuelle Vorhabenversion, die vorletzte Version des Vorhabens. War die gelöschte Bearbeitungsversion die erste Version des Vorhabens, wurde das Programm vollständig gelöscht.

Abbildung: Löschen einer Vorhabenversion (1)

 

Abbildung: Löschen einer Vorhabenversion (2)