Vorhabenverwaltung
Benötigtes Recht zum Öffnen der Vorhabenverwaltung
Rechtegruppe | Recht |
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RG 1.1.1 – RG 4.3.2 | C.2.1 Vorhaben lesen (A-Recht) |
Die Aktivierung der Funktionen in der Vorhabenverwaltung hängt grundsätzlich vom Status der aktuell angezeigten Version eines Vorhabens ab. Entsprechend sind Buttons aktivierbar oder nicht aktivierbar.
Dabei gibt es drei mögliche Versionsstatus eines Vorhabens:
- „In Bearbeitung“: Solange eine Version „In Bearbeitung“ ist, kann sie noch weiterbearbeitet werden. Standardmäßig ist ein neu angelegtes Vorhaben im Status „In Bearbeitung“.
- „Bestätigt“: Eine über die Vorhabenverwaltung bestätigte Vorhabenversion kann nicht weiterbearbeitet werden. Alle Änderungen werden durch die Bestätigung für alle Nutzer, denen das Vorhaben zugeordnet ist, sichtbar. Ist die aktuellste Version eines Vorhabens eine bestätigte Version, wird diese beim Öffnen des Vorhaben-Stammblatt initial angezeigt. Ein Vorhaben im Status „In Bearbeitung“, das einen roten Ampelstatus hat, kann nicht bestätigt werden.
- „Historisch“: Gibt es bereits eine bestätigte Vorhabenversion und wird eine aktuellere „In Bearbeitung“ befindliche Vorhabenversion bestätigt, geht die bereits bestätigte Version in den Status „Historisch“ über.
Im Bereich „Versionen“ der Vorhabenverwaltung werden alle existierenden Versionen des ausgewählten Vorhabens in einer Tabelle angezeigt. Jede Version wird dabei nach ihrem Ampelstatus , ihrer Versionsnummer, ihrem Erstellungsdatum, ihrem Versionsstatus, der Nutzer-ID des Erstellers der Version und danach dargestellt, ob das Vorhaben aktiviert oder deaktiviert ist. Durch Klick auf eine Versionsnummer wird die ausgewählte Version des Vorhabens in das Vorhaben-Stammblatt geladen und der Nutzer verbleibt in der Vorhabenverwaltung.
Pfad zum Vorhaben-Verwaltung: Vorhaben > Übersicht Vorhaben > [ausgewähltes Vorhaben] > Vorhaben
Abbildung: Vorhabenverwaltung