Freigeben für einen Zahlungsantrag
Es soll ein bestätigtes Vorhaben für den Zahlungsantrag auf der Verwaltungsebene des Benutzers freigegeben werden.
Es ist auch möglich, mehrere Vorhaben gleichzeitig für einen Zahlungsantrag freizugeben !
Hinweis: Vorhaben, welche einem Programm mit dem Marker „Technische Hilfe“ (Feld D21c) und der Priorität „TH Technische Hilfe“ zugeordnet sind, werden durch die Bestätigung automatisch durch das System für den Zahlungsantrag freigegeben. Dies erfolgt auch dann, wenn der Nutzer nicht das Recht B1.10 – TH-Vorhaben für den ZA freigeben hat. Ebenfalls können TH-Vorhaben bestätigt werden, obwohl bereits eine ältere Vorhabenversion für den Zahlungsantrag freigegeben ist. In diesem Fall würde sofort die bestätigte Vorhabenversion die alte Version im Zahlungsantrag ersetzen, solange der Stichtag des Zahlungsantrags nicht in der Vergangenheit liegt. Für Details dazu siehe Referenzierte Dokumente, Dokument F-1, Service für die automatische Freigabe von realen TH-Vorhaben. |
Benötigtes Recht:
Rechtegruppe |
Recht |
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RG 2.1.2 Verwaltungsstelle (Ressort) RG 3.1.2 Verwaltungsstelle (FE) RG 4.1.2 Verwaltungsstelle (PuS) |
B.1.6 Vorhaben für ZA-Prozess freigeben (Freigabe VS) |
Vorbedingungen
- Es muss ein Vorhaben erstellt worden sein.
- Das ausgewählte Vorhaben muss im Status „Bestätigt“ sein.
- Ein Zahlungsantrag ist angelegt und „in Bearbeitung“.
- Der Stichtag des aktuellen Zahlungsantrags liegt nicht in der Vergangenheit.
- Das Programm des Vorhabens muss dem Zahlungsantrag zugeordnet sein.
- Das Vorhaben ist dem Benutzer zugeordnet.
- Das Vorhaben muss aktiv sein.
- Das Programm muss aktiv sein.
- Das Vorhaben wurde nicht in der jährlichen Rechnungslegung suspendiert oder das Vorhaben wurde suspendiert und das Prüfergebnis, das zu der Suspendierung geführt hat, ist abgeschlossen.
- Es ist nicht bereits die freizugebende oder eine andere Vorhabenversion für den Zahlungsantrag freigegeben.
- Für Nicht-TH-Vorhaben:
- Der Nutzer hat das Recht B.1.6 – Vorhaben für ZA-Prozess freigeben (Freigabe VS)
- Das Programm des Vorhabens ist der Verwaltungsebene des Nutzers direkt zugeordnet
- Für TH-Vorhaben:
- Der Nutzer hat das Recht B.1.10 – TH-Vorhaben für den ZA freigeben
- Das Programm des Vorhabens ist der Verwaltungsebene des Nutzers direkt oder einer untergeordneten Verwaltungsebene zugeordnet.
Freigabe eines einzelnen Vorhabens
- In der Vorhabeneinzelansicht den Reiter "Verwaltung" auswählen.
- Den Button "Freigabe für ZA" klicken.
Das Vorhaben wurde für den Zahlungsantrag freigegeben, es hat nun den Status "Freigabe VS".