Vorhaben löschen

Über den Button „Löschen“ in der Vorhabenverwaltung kann ein berechtigter Verwaltungsstellen-Nutzer oder ein VS-Administrator die aktuelle Bearbeitungsversion eines Vorhabens löschen. Wenn es nur eine Bearbeitungsversion gibt, wird das Vorhaben vollständig gelöscht.

Hinweis: Es ist auch möglich Vorhaben, die mehrere Versionen besitzen, vollständig aus dem System zu löschen .

Benötigtes Recht zum Löschen einer Vorhabenversion bzw. eines Vorhabens

Rechtegruppe

Recht

RG 2.1.1 VS-Administrator (Ressort)

RG 3.1.1 VS-Administrator (Fachebene)

RGG 4.1.1 VS-Administrator (PuS)

RG 2.1.2 Verwaltungsstelle (Ressort)

RG 2.1.2 Verwaltungsstelle (Fachebene)

RG 2.1.2 Verwaltungsstelle (PuS)

RG 5.1.2 SSO

C.2.2.2 Vorhaben / Stammblatt löschen (A-Recht)

 

 

C.2.2.2 Vorhaben / Stammblatt löschen (S-Recht)

Vorbedingungen

(1) Es muss ein Vorhaben erstellt worden sein.

(2) Das Vorhaben muss im Status „In Bearbeitung“ sein. Ein neu angelegtes Vorhaben befindet sich standardmäßig „In Bearbeitung“. Ist die aktuellste Version eines Vorhabens im Status „Bestätigt“, kann bei gegebener Berechtigung eine neue Bearbeitungsversion des Vorhabens über die entsprechende Funktion in der Vorhabenverwaltung erstellt werden.

(3) Das Vorhaben wurde dem angemeldeten Benutzer vom Administrator der gleichen Verwaltungsebene über die Nutzerverwaltung zugeordnet.

(4) Der angemeldete Benutzer ist der Ersteller der Bearbeitungsversion oder VS-Administrator auf der gleichen Verwaltungsebene, wie der Ersteller der zu löschenden Bearbeitungsversion.

(5) Das Programm, das dem Vorhaben zugeordnet ist, muss aktiv sein. Ein neu angelegtes Programm wird standardmäßig auf „aktiv“ gesetzt. Ist ein Programm deaktiviert, kann ausschließlich ein VB-Administrator dieses über eine entsprechende Funktion in der Programmverwaltung aktivieren.

 

Durchzuführende Schritte zum Löschen einer Vorhabenversion bzw. eines Vorhabens

1. Durch Klick auf den Button „Löschen“ kann eine „In Bearbeitung“ befindliche Vorhabenversion gelöscht werden.

2. Zur Bestätigung des Löschvorgangs der Vorhabenversion oder des gesamten Vorhabens muss ein entsprechendes Bestätigungsfenster bestätigt werden.

3. Nach dem Löschen der „In Bearbeitung“ befindlichen Vorhabenversion, ist die aktuelle Vorhabenversion, die vorletzte Version des Vorhabens. War die gelöschte Bearbeitungsversion die erste Version des Vorhabens, wurde das Programm vollständig gelöscht.

Abbildung: Löschen einer Vorhabenversion (1)

 

Abbildung: Löschen einer Vorhabenversion (2)