Einzelnes Nutzerkonto bearbeiten
Der Dialog „Nutzer bearbeiten“ öffnet sich entweder unmittelbar nach Anlage eines neuen Nutzerkontos oder nach Auswahl eines Nutzerkontos aus der Nutzerübersicht . Administratoren können über diesen Dialog Änderungen an einem einzelnen bestehenden Nutzerkonto vornehmen.
Der Dialog besteht aus den vier Bereichen „Allgemein“, „Programme“, „Vorhaben“ und „Rechte“, in die über entsprechende Reiter navigiert werden kann. Im Bereich „Allgemein“ finden sich technische Daten und Kontaktdaten des Nutzerkontos. Außerdem kann hierüber das Nutzerkonto aktiviert/deaktiviert und das Passwort zurückgesetzt werden. Im Bereich „Programme“ und „Vorhaben“ können Zuordnungen zu fachlichen Programmen und Vorhaben des angezeigten Nutzers verwaltet werden. Im Bereich „Rechte“ können Rechte des Nutzerkontos eingesehen und bei entsprechender Berechtigung sog. S-Rechte zugeordnet oder entfernt werden.
In jedem der genannten Bereiche wird der Navigationspfad zum ausgewählten Nutzerkonto (inkl. Nutzer-ID) angezeigt:
Abbildung: Breadcrumbs
Benötigtes Recht zum Bearbeiten eines einzelnen Nutzerkontos
Rechtegruppe |
Recht |
---|---|
RG 1.1.1 / 1.2.1 / 1.3.1: VB-/ BB- / PB-Administrator RG 2.1.1 / 2.2.1 / 2.3.1: VS- / BS- / PS-Administrator (Ressort) RG 3.1.1 / 3.3.1: VS- / PS-Administrator (Fachebene) RG 4.1.1 / 4.2.1 / 4.3.1: VS- / BS- / PS-Administrator (PuS) |
D.1.6 Nutzer eigene VE anlegen, ändern, löschen (A-Recht)
|
RG 1.1.1 / 1.2.1 / 1.3.1: VB-/ BB- / PB-Administrator RG 2.1.1 / 2.2.1 / 2.3.1: VS- / BS- / PS-Administrator (Ressort) RG 3.1.1 / 3.3.1: VS- / PS-Administrator (Fachebene) RG 4.1.1 / 4.2.1 / 4.3.1: VS- / BS- / PS-Administrator (PuS) |
D.1.7 Nutzer der eigenen VE bestimmte Programme / Vorhaben zuordnen (A-Recht) |
RG 1.1.1 / 1.2.1 / 1.3.1: VB-/ BB- / PB-Administrator RG 2.1.1 / 2.2.1 / 2.3.1: VS- / BS- / PS-Administrator (Ressort) RG 3.1.1 / 3.3.1: VS- / PS-Administrator (Fachebene) RG 4.1.1 / 4.2.1 / 4.3.1: VS- / BS- / PS-Administrator (PuS) |
D.1.14 Administrator einer direkt untergeordneten VE anlegen, ändern, löschen (A-Recht) |