Solldatenerfassung
Der Dialog Solldatenerfassung im Bereich "finanzielles Controlling" dient der Eingabe und Pflege von finanziellen Solldaten. Solldaten sollten in Anlehnung an die im Rahmen der Programmerstellung übermittelten Finanzdaten zum Ausdruck bringen, wie die finanzielle Umsetzung indikativ vorgesehen ist. Diese Solldaten werden in einer Auswertung (Soll-Ist-Vergleich) mit den Ist-Daten als absolute und relative Differenzwerte in Beziehung gesetzt, um finanzielle Umsetzungsstände von Programmen, Ressorts und des ESF Plus Bundesprogramms berichten und bewerten zu können.
Solldaten sind immer nach den beiden Regionenkategorien „Übergangsregionen“ und „stärker entwickelten Regionen“ differenziert zu erfassen. Zudem ist auch eine Sollvorgabe für die pauschalen TH-Mittel auf ESF Plus Bundesprogrammebene und Ressort-Ebene durch die ESF-Verwaltungsbeörde anzugeben. Auf der Programmebene kann dies ebenfalls in begründeten Fällen in der Zuständigkeit der Ressorts erfolgen (bei den realen TH-Programmen ist eine Eingabe hierzu generell nicht sinnvoll, da diese nicht in die übermittelten Ausgaben im ZA an die KOM eingehen).
Benötigtes Recht zum Lesen und Bearbeiten finanzieller Solldaten einer Controllingabfrage
Rechtegruppe |
Recht |
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RG 1.1.1 / 1.1.2 / 1.2.1 / 1.2.2 / 1.3.1 / 1.3.2: VB / BB / PB RG 2.1.1 / 2.1.2 / 2.2.1 / 2.2.2 / 2.3.1 / 2.3.2: VS / BS / PS (Ressort) RG 3.1.1 / 3.1.2 / 3.3.1 / 3.3.2: VS / PS (Fachebene) RG 4.1.1 / 4.1.2 / 4.2.1 / 4.2.2 / 4.3.1 / 4.3.2: VS / BS / PS (PuS) |
J.1.7 Finanzielle Solldaten lesen (A-Recht) |
RG 1.1.2 Verwaltungsbehörde RG 2.1.2 / 3.1.2 / 4.12 VS (Ressort, Fachebene, PuS) |
J.1.8 Finanzielle Solldaten eingeben, ändern, löschen (S-Recht) |
Die finanziellen Solldaten können auf verschiedenen Ebenen bearbeitet werden. Zu den Ebenen zählen die Kategorien ESF Plus Bundesprogramm, Ressort und Programm.
- ESF Plus Bundesprogramm- und Ressortebene können nur von der Verwaltungsbehörde bearbeitet werden.
- Die Solldaten auf Programmebene können bzw. müssen dagegen auf Ressort-Ebene bearbeitet werden. Die Verantwortlichkeit über die Verteilung der Budgetlinie auf einzelne Programme liegt allein bei den zuständigen Ressorts.
- Die Solldaten auf Programmebene können durch Verwaltungsstellen auf Fach- und PuS-Ebene eingesehen werden (nur Leserechte). Voraussetzung ist, dass das entsprechende Programm der Verwaltungsstelle zugeordnet ist.
Hinweis: Grundsätzlich ist bei der Solldatenerfassung zu beachten, dass die Summe der einzelnen Programmmittel nicht die indikativ zugewiesenen Ressortmittel übersteigen.
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Über die Solldatenerfassung im Bereich des finanziellen Controllings können berechtigte Verwaltungsbehörden-Nutzer und Ressort-Nutzer finanzielle Solldaten eingeben, ändern und löschen (Recht J.1.8). Die finanziellen Solldaten beziehen sich auf die Finanzierungsarten ESF-Mittel, national öffentliche Mittel und national private Mittel.
Voraussetzung für die Bearbeitung von finanziellen Solldaten auf Programmebene ist aber, dass ein betreffendes Programm der Verwaltungsstelle zugeordnet ist. Hierbei kann es sich um Programme handeln, die sich auf der Verwaltungsebene des Nutzers befinden, sowie Programme, die sich auf einer der eigenen Verwaltungsebene untergeordneten Ebene befinden.
Alle Nutzer aller Verwaltungsebenen haben das automatische Recht, die finanziellen Solldaten einzusehen (Recht J.1.7). Allerdings können nur Administratoren und Nutzer der Verwaltungsbehörde die Solldaten auf allen drei Ebenen (ESF Plus Bundesprogramm, Ressorts, Programme) einsehen. Administratoren und Nutzer untergeordneter Verwaltungsebenen können nur die finanziellen Solldaten von Programmen einsehen, die ihnen zugeordnet sind.
Vorbedingungen zur Erfassung finanzieller Solldaten:
Zum Bearbeiten und Speichern der finanziellen Solldaten auf ESF Plus Bundesprogramm- und Ressortebene
(1) der Nutzer gehört zur Rechtegruppe RG 1.1.2 Verwaltungsbehörde
(2) der Nutzer hat das Recht J.1.8 Finanzielle Solldaten eingeben, ändern, löschen
Zum Bearbeiten und Speichern der Solldaten auf Programmebene
(1) der Nutzer gehört zur Rechtegruppe RG 1.1.2 VB, RG 2.1.2 VS(Ressort)
(2) der Nutzer hat das Recht J.1.8 Finanzielle Solldaten eingeben, ändern, löschen (S-Recht nur auf Ressortebene)
(3) dem Nutzer ist das Programm zugeordnet. Hierbei können Nutzern nur Programme zugeordnet werden, die sich grundsätzlich auf der eigenen Verwaltungsebene des Nutzers befinden.
Pfad zur Anlage eines Indikators: Controlling/Monitoring > Finanzielles Controlling > Solldatenerfassung
Zur Bearbeitung bzw. zum Einsehen der finanziellen Solldaten gibt es im Dialog je einen eigenen Bereich für die betreffende Ebene, der über entsprechende Reiter geöffnet werden kann. Ob ein lesender oder schreibender Zugriff auf einen Bereich besteht, hängt von der Rechtegruppe des angemeldeten Nutzers ab. So kann bspw. ein Verwaltungsstellen-Nutzer ausschließlich den Bereich „Programme“ einsehen und bei bestehender Berechtigung finanzielle Solldaten für die ihm zugeordneten Programme ändern.
Schritte zum Erfassen finanzieller Solldaten
1. Ebenenauswahl: Auswahl der Solldaten-Ebene bei bestehender Berechtigung und Rechtegruppe über entsprechenden Reiter im Dialog „Solldatenerfassung“. Nur nach Auswahl der Ressort- und Programm-Ebene müssen verschiedene Auswahlen aus entsprechenden Auswahllisten getroffen und über einen entsprechenden Button geladen werden:
- Auf ESF Plus Bundesprogramm-Ebene gibt es keine Auswahlmöglichkeit
- Auf Ressort-Ebene muss das betreffende Ressort ausgewählt werden (initial nicht vorbelegt).
- Auf Programm-Ebene muss das betreffende Programm ausgewählt werden (initial nicht vorbelegt).
2. Solldatenbearbeitung: Bearbeiten der materiellen Solldaten in den entsprechenden Datenfeldern. Der kumulierte Wert eines Indikators wird automatisch vom System berechnet.
3. Speichern: Klick auf den Button „Speichern“ und Beantworten einer Sicherheitsabfrage. Durch Klick auf „Verwerfen“ werden gemachte Eingaben in den Datenfeldern verworfen und auf die Ausgangswerte, d.h. wie beim Öffnen der Ansicht zurückgesetzt.
Abbildung: Erfassung finanzieller Solldaten auf ESF Plus Bundesprogramm-Ebene
Um Soll-Daten auf Ressort-Ebene bearbeiten zu können, wählen Sie zunächst im Schritt 2. das Ressort aus und klicken Sie auf den Button „Ressort laden“, um die Daten für das ausgewählte Ressort anzuzeigen.
Abbildung: Erfassung finanzieller Solldaten auf Ressort-Ebene
Um Soll-Daten auf Programm-Ebene bearbeiten zu können, wählen Sie zunächst im Schritt 2. das Ressort aus und klicken Sie auf den Button „Programm laden“, um die Daten für das ausgewählte Programm anzuzeigen.
Abbildung: Erfassung finanzieller Solldaten auf Programm-Ebene