Zuordnung von Programmen zu untergeordneter Verwaltungsebene

Die Zuordnung von Programmen zu einer Verwaltungsebene ist eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass das Programm auf dieser Ebene und seine Vorhaben bearbeitet werden dürfen. Ist ein Programm einer Verewaltungsebene nicht zugeordnet, kann diese Ebene auch nicht über die Teilnahme an einem Zahlungsantrag entscheiden oder Daten zu einer materiellen oder finanziellen Controllingabfrage liefern.

Um ein Programm einer Verwaltungsebene zuzuordnen, werden verschiedene Bedienschritte und Dialoge im System benötigt und aufgerufen. Der Dialog Verwaltungsebene bearbeiten öffnet sich entweder unmittelbar nach Anlage einer neuen Verwaltungsebene  oder nach Auswahl einer Verwaltungsebene aus der Verwaltungsebenenübersicht . VB/VS-Administratoren können über diesen Dialog einer untergeordneten Verwaltungsebene weitere Programme zuweisen, die aktuell der eigenen Verwaltungsebene zugewiesen sind. Die Zuweisung von Programmen an Verwaltungsebenen erfolgt streng hierarchisch - Ebene für Ebene - von oben nach unten. Bspw. gelangt der VS-Administrator eines Ressorts über seine Verwaltungsebenen-Übersicht zur Bearbeitung einer innerhalb des Ressorts befindlichen Fachebene. Hier können noch nicht zugeordnete Programme des Ressorts dieser Fachebene zugeordnet werden.

Es können nur solche Programme einer Verwaltungsebene aktiv zugeordnet werden, die bis dato der übergeordneten Verwaltungsebene zugeordnet sind. Über die Zuordnung von Programmen zu einer Verwaltungsebene wird die Sichtbarkeit der Programme und Vorhaben für die Nutzer einer Verwaltungsebene gesteuert.

Es können nur Verwaltungsebenen vom Typ Ressort, Fachebene (FE) und Programmumsetzende Stelle (PuS) Programme zugeordnet werden.

Benötigtes Recht zum Zuordnen von Programmen zu einer Verwaltungsebene

Rechtegruppe

Recht

RG 1.1.1 VB-Administrator

RG 2.1.1 VS-Administrator (Ressort)

RG 3.1.1 VS-Administrator (Fachebene)

D.1.12 Einer direkt untergeordneten Verwaltungsebene Programme zuordnen
(A-Recht)

 

Vorbedingungen

(1) Ein Programm darf keiner anderen Verwaltungsebene zugeordnet werden, wenn für das Programm bereits Vorhaben vorliegen.

 

Durchzuführende Schritte zum Zuordnen von Programmen zu einer Verwaltungsebene:

  1. Nach Auswahl einer direkt untergeordneten Verwaltungsebene im Dialog „Verwaltungsebenen-Übersicht“ können im nachfolgenden Dialog „Verwaltungsebene bearbeiten“ der ausgewählten Verwaltungsebene ein oder mehrere Programme über den Tab „Programme“ zugeordnet werden. Aufgelistet sind nur diejenigen Programme, die der Verwaltungsebene des aktuellen VB-/VS-Administrators zugewiesen sind. Durch Klick auf ein einzelnes Programm im Bereich „Noch nicht zugeordnete Programme“ wird dieses Programm für die Zuweisung markiert. Mehrere Programme können durch gleichzeitiges Festhalten der „STRG“-Taste und Klicken der auszuwählenden Programme markiert werden. Soll ein bereits zugewiesenes Programm nicht mehr der Verwaltungsebene zugeordnet werden , muss dieses im Bereich „Zugeordnete Programme“ markiert werden.
  2. Wurden ein oder mehrere noch nicht zugeordnete Programme markiert, erfolgt die Zuweisung dieser Programme zur Verwaltungsebene durch Klick des Buttons . Durch Klick des Buttons  wird die gesamte Liste der noch nicht zugeordneten Programme zugewiesen. Eine Markierung der Programme ist in diesem Fall nicht nötig. Eine Aufhebung zugeordneter Programme erfolgt entsprechend über die entgegengesetzten Pfeil-Buttons.
  3. Die aktuelle Zuordnung der Programme zur ausgewählten Verwaltungsebene wird durch Klick des Buttons „Speichern“ gespeichert. Durch Klick des Buttons „Abbrechen“ werden die Änderungen verworfen. Nach dem Abbrechen gelangt man automatisch zurück zur „Übersicht Verwaltungsebenen“.

 

Abbildung: Zuordnung eines Programms zu einer Verwaltungsebene