Verwaltungsebene löschen
Über die Verwaltungsebenenübersicht kann eine Verwaltungsebene im System gelöscht werden. Nur VB/VS-Administratoren der übergeordneten VE können die Verwaltungsebene löschen. Beim Löschen der Verwaltungsebene werden ebenso die VS-Administratoren gelöscht.
Benötigtes Recht zum Löschen einer Verwaltungsebene
Rechtegruppe |
Recht |
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RG 1.1.1: VB-Administrator RG 2.1.1: VS-Administrator (Ressort) RG 3.1.1: VS-Administrator (Fachebene) RG 4.1.1: VS-Administrator (PuS) |
D.1.10 Direkt untergeordnete VE anlegen, ändern, löschen (A-Recht) |
Vorbedingungen
(1) Der angemeldete Nutzer ist ein VB/VS-Administrator.
(2) Der Administrator darf die gewählte Verwaltungsebene löschen.
(3) Die gewählte Verwaltungsebene darf keine untergeordneten VE besitzen
(4) In der gewählten Verwaltungsebene dürfen keine Nutzer existieren.
(5) Die gewählte Verwaltungsebene darf keine Programmzuordnungen besitzen.
Durchzuführende Schritte zum Löschen einer Verwaltungsebene
- Der Administrator wählt in der Verwaltungsebenenübersicht über die Auswahlboxen mindestens eine zu löschende Verwaltungsebene aus
- Klicken des Buttons "Löschen"
- Es öffnet sich ein Bestätigungsfenster. Soll der Löschvorgang durchgeführt werden, muss der Administrator dieses mit "Ok" bestätigen.
- Im Erfolgsfall wird die Meldung "Die gewählten Verwaltungseinheiten und deren Administratoren wurden erfolgreich gelöscht" angezeigt.
- Im Fehlerfall wird der Grund des Fehlschlags angezeigt: z.B. "Die Verwaltungseinheit 'Bundesministerium für Arbeit und Soziales' kann nicht gelöscht werden, da ihr Programme zugeordnet sind"
Abbildung: Bestätigungsfenster beim Löschen einer Verwaltungsebene