Rechnungslegung anlegen
Benötigtes Recht zum Anlegen einer jährlichen Rechnungslegung
Rechtegruppe |
Recht |
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RG 1.2.2: Bescheinigungsbehörde |
K.1.1 JRL anlegen, löschen, abschließen, Korrektur freigeben/zurücknehmen, Suspendierung vornehmen/zurücknehmen (S-Recht) |
Über diesen Dialog kann ein berechtigter Nutzer der Bescheinigungsbehörde eine Jährliche Rechnungslegung (JRL) an. Als Basis für die Rechnungslegung wird der letzte Zahlungsantrag im Geschäftsjahr im Status „abgeschlossen“ ausgewählt, der noch keiner jährlichen Rechnungslegung zugeordnet wurde. Zu einem Zahlungsantrag kann nur genau eine jährliche Rechnungslegung existieren.
Existiert bereits eine jährliche Rechnungslegung „in Bearbeitung“ wird beim Öffnen des Dialogs eine entsprechende Fehlermeldung angezeigt.
Vorbedingungen
(1) Es darf keine jährliche Rechnungslegung im Status „in Bearbeitung“ geben.
(2) Es gibt einen abgeschlossenen Zahlungsantrag, der noch keiner jährlichen Rechnungslegung zugeordnet wurde.
Pfad zum Dialog „Jährliche Rechnungslegung anlegen“: Rechnungslegung > Rechnungslegung anlegen
Durchzuführende Schritte zum Anlegen einer Rechnungslegung
1. Auswahl eines Zahlungsantrags aus Liste aller abgeschlossenen Zahlungsanträge, für die noch keine Rechnungslegung angelegt wurde.
2. Klick auf Button „Rechnungslegung anlegen“. Hierdurch wird im System eine Rechnungslegung „in Bearbeitung“ mit nächsten fortlaufenden Nummer angelegt. Danach wird automatisch auf den Dialog Jährliche Rechnungslegung Übersicht navigiert, in dem eine Hinweismeldung über die erfolgreiche Anlage der neuen JRL angezeigt wird.
Abbildung: Dialog "JRL anlegen" bei bereits angelegter JRL "in Bearbeitung"