Allgemeine Vorbemerkungen
Programme sind meist über Richtlinien definiert. In DATES III bilden sie - bildlich gesprochen - einen Ordner oder einen Container, in den die Vorhaben eingeordnet werden, die gemäß der Richtlinie des Programms aus Mitteln des ESF Plus gefördert werden.
Mit dem Anlegen von Programmen wird in DATES III die technische Grundlage zur Generierung (Import, Anlegen) von Vorhaben geschaffen. Durch das Programm wird bspw. auch Struktur und andere Vorgaben für die Daten ( Stammblätter ) seiner Vorhaben gemacht: Welche materiellen Daten werden erwartet? Welche Abrechnungsmodalitäten sind vorgegeben? Sind beihilferechtliche Vorgaben zu berücksichtigen? Gelten für das Programm die speziellen Regeln eines Finanzinstruments?
Das Programm kann in der ersten Version gelöscht werden. In der ersten Bearbeitungsversion können grundsätzlich auch alle Werte zu einem Programm nachträglich angepasst werden.
Die Daten zur Interventionslogik, Finanzierungsform sowie die initiale Zuordnung zu einem Ressort können in späteren Bearbeitungsversionen nicht mehr geändert werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Das Programm wurde von der Ressort-Ebene an eine untergeordnete Fachebene oder PuS weitergereicht .
- Das Programm wurde einem EU-Zahlungsantrag zugeordnet .
- Wenn für das Programm bereits Vorhaben (auch im Status „in Bearbeitung“) existieren.
Nur für aktive und bestätigte Programme können Vorhaben angelegt werden.
Informationen zu den unten aufgeführten Funktionen sind unter folgenden Punkten in der Online-Hilfe beschrieben: