Programm vollständig löschen
[NEU]Ein Programm kann vollständig gelöscht werden (inklusive Historie) , auch wenn es bereits bestätigt wurde, solange es sich auf der Ressort-Ebene befindet. Existiert ein Vorhaben oder wurde das Programm an eine untergeordnete Fachebene oder der PuS weitergereich kann das Programm nicht mehr vollständig gelöscht werden.
Das vollständige löschen eines Programms wird durch einen Administrator der Verwaltungsbehörde des BMAS ausgeführt und erfordert das Recht C.1.2 Programm anlegen/löschen.
Rechtegruppe |
Recht |
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RG 1.1.1 VB-Administrator |
C.1.2 Programm anlegen/löschen |
Vorbedinungen
(1) Der Status des Programms ist „Bestätigt“. Existiert noch eine Bearbeitungsversion des Programms, muss zunächst die Bearbeitungsversion gelöscht werden.
(2) Das Programm ist dem Benutzer zugeordnet oder der Nutzer gehört der Rechtegruppe RG 1.1.1 „VBAdministrator“ an
(3) Das Programm wurde nicht von der Ressort-Ebene an eine untergeordnete Fachebene oder PuS weitergereicht
(4) Es existiert kein Vorhaben (auch im Status „in Bearbeitung“) für das Programm
(5) Das Programm wurde nicht dem Zahlungsantrag zugeordnet
(6) Es wurde im Prüfmodul VB keine Prüfquote erfasst und ist abgeschlossen
(7) Es existiert keine Systemprüfung (Prüfmodul PB) oder Prüfergebnis (Prüfmodul VB) für das Programm
Abbildung Programm löschen