Programm anlegen

Dieser Dialog dient dem Anlegen eines neuen Programms. Ausschließlich die beiden VB-Administratoren legen initial alle ESF Bundesprogramme an und weisen diese den programmverantwortlichen Ressorts zu, bevor ein Programm innerhalb der Verwaltungsebenen-Hierarchie von oben nach unten weitergeleitet werden kann.

Bei der Programmerstellung sind alle benötigten Informationen zu einem Programm anzugeben. Dazu gehören die Basisdaten zum Programm, ggf. Informationen zum Finanzinstrument, wenn es sich bei dem Programm um ein Finanzinstrument handelt, und Angaben zur beihilferechtlichen Vorprüfung. Programme werden ausschließlich durch die Verwaltungsbehörde angelegt. Bei der Programmanlage ordnet die Verwaltungsbehörde das Programm initial einem Ressort zu. Die Ressorts können das Programm anschließend auf tiefere Verwaltungsebenen weitergeben .

Der Dialog besteht aus den Klappbereichen „Daten zum Programm“ und „Beihilferechtliche Vorprüfungen“. Im Klappbereich „Daten zum Programm“ werden allgemeine Basisdaten eines Programms angegeben. Im Klappbereich „Beihilferechtliche Vorprüfungen“, das initial zugeklappt ist, können zwei Arten von beihilferechtlichen Fällen angegeben werden. Trifft mindestens ein Fall zu, sind pro Fall weitere Angaben hierzu zu machen. Sind beide Fälle nicht ausgefüllt, müssen keine weiteren Angaben gemacht werden.

Unterhalb des Klappbereichs „Daten zum Programm“ wird noch ein weiterer Klappbereich „Finanzinstrumente“ sichtbar, wenn bei den Programmdaten als Finanzierungsform (Datenfeld D33) der Code 03 bis 06 ausgewählt wird. In diesem Fall wird automatisch ein Haken bei der Checkbox „Finanzinstrument“ (Datenfeld D32) gesetzt, da es sich bei dem anzulegenden Programm um ein sog. Finanzinstrument handelt. In diesem Klappbereich sind relevante zusätzliche Informationen zum Finanzinstrument anzugeben. Die hierin befindlichen Datenfelder sind Pflichtfelder.

Alle zwei bzw. drei Klappbereiche sind ebenfalls im Dialog zum Bearbeiten eines bestehenden Programms unter dem Reiter „ Programmdaten “ zu finden.

Benötigtes Recht zum Erstellen eines neuen Programms

Rechtegruppe

Recht

RG 1.1.1 VB-Administrator

C.1.2 Programm anlegen/löschen (A-Recht)

 

Vorbedingungen

(1) Um ein Programm einem Ressort zuweisen zu können, muss zuvor das betreffende Ressort im System angelegt worden sein.

 

Pfad zum Dialog „Programm anlegen“: Übersicht Programme > Programm anlegen                                                          

 

Durchzuführende Schritte zum Anlegen eines neuen Programms

1. Durch Ausfüllen der (Pflicht-)Felder wird das Programm initial definiert.

2. Die Neuanlage des Programms wird bestätigt durch Klick auf den Button „Programm anlegen“. Es erfolgt eine entsprechende Rückmeldung bei erfolgreicher oder nicht erfolgreicher Programmanlage. Nach der Anlage ist das neue Programm im (Programm-)Status „in Bearbeitung“ im System angelegt und wurde dem ausgewählten Ressort zugeordnet. Danach erfolgt die automatische Weiterleitung auf den Dialog  Programm bearbeiten , in dem weiterführende Angaben zum angelegten Programm gemacht werden können. Durch Klick auf den Button „Abbrechen“ werden die Eingaben verworfen und es erfolgt die Navigation auf den Startdialog.

 

Abbildung: Programm anlegen