Programm aktivieren
Das Aktivieren eines Programms wird von einem Administrator der Verwaltungsbehörde des BMAS ausgeführt und erfordert das Recht C.1.4 - Programm aktivieren und deaktivieren.
Durch das Aktivieren des Programms kann die Bearbeitungsversion bestätigt werden. Es können neue Vorhaben bzw. Vorhabenversionen für das Programm angelegt oder auch importiert werden.
Vorbedingungen Aktivieren von Programmen
Um ein Programm zu aktivieren, muss es zuvor deaktiviert worden sein.
Benötigtes Recht zum Aktivieren von Programmen:
Rechtegruppe |
Recht |
---|---|
RG 1.1.1: VB-Administrator |
C.1.4 Programm aktivieren und deaktivieren (A-Recht) |
Abbildung Programm Aktivieren