Programm aktivieren

Das Aktivieren eines Programms wird von einem Administrator der Verwaltungsbehörde des BMAS  ausgeführt und erfordert das Recht C.1.4 - Programm aktivieren und deaktivieren. 
Durch das  Aktivieren des Programms kann die Bearbeitungsversion bestätigt werden. Es können neue Vorhaben bzw. Vorhabenversionen für das Programm angelegt oder auch importiert werden.

 

Vorbedingungen Aktivieren von Programmen

Um ein Programm zu aktivieren, muss es zuvor deaktiviert worden sein.

 

Benötigtes Recht zum Aktivieren von Programmen:

Rechtegruppe

Recht

RG 1.1.1: VB-Administrator

C.1.4 Programm aktivieren und deaktivieren (A-Recht)

 

Abbildung Programm Aktivieren