Anlage von Verwaltungsebenen und Zuordnung von Programmen zu Verwaltungsebenen

Die Anlage von Verwaltungsebenen und die Zuordnung von Programmen zu einer Verwaltungsebene müssen streng hierarchisch erfolgen.

Ausgangspunkt zur Anlage von Verwaltungsebenen ist das ESF Plus Bundesprogramm. Die ESF Plus Bundesprogrammebene und jeweils zwei Administrator-Nutzer sind für jede Behörde systemseitig angelegt und können nicht gelöscht werden. Der erste Schritt zum Aufbau der Verwaltungsstruktur ist die Anlage der fünf programmverantwortlichen Ressorts durch einen Administrator der Verwaltungsbehörde. In einem zweiten Schritt legt er zudem initial die ESF Plus Bundesprogramme an und weist diese den entsprechenden Ressorts zu.

Ab dieser Ebene ist zunächst das Ressort für die Einrichtung untergeordneter Verwaltungsebenen verantwortlich. Wird durch ein Ressort eine untergeordnete Verwaltungsebene eingerichtet (nur FE), ist diese wiederum verantwortlich für die Einrichtung einer ihr untergeordneten Verwaltungsebene (d. h. PuS). Auch die Zuweisung der Programme an die untergeordneten Verwaltungsebenen, wird von der jeweiligen Verwaltungsebene vorgenommen.

Bei der Anlage einer neuen untergeordneten Verwaltungsebene müssen immer mindestens zwei VS-Administratoren der untergeordneten Verwaltungsebene mit angelegt werden. Es können auch drei Admin-Konten hinterlegt werden.

 

Abbildung: Vorgehen zur Anlage möglicher Verwaltungsebenen und Zuordnung von Programmen zu Verwaltungsebenen