Arten von Feststellungen 2021-2027 [NEU]

In der folgenden Tabelle sind die Fehlerkategorien der Europäischen Feststellungstypologie für die Förderperiode 21-27 aufgeführt:

Hauptkategorie Unterkategorie
1. Öffentliche Auftragsvergabe – Bekanntmachung und Leistungsbeschreibung 1.1 Fehlende Bekanntmachung oder ungerechtfertigte Direktvergabe (d. h. rechtswidriges Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung).
1.2 Künstliche Aufspaltung von Bauleistungen/Dienstleistungen/Lieferverträgen.
1.3 Nichteinhaltung – Fristen für den Eingang der Angebote; oder – Fristen für den Eingang der Teilnahmeanträge; Oder Versäumnis, die Fristen für den Eingang von Angeboten zu verlängern, wenn wesentliche Änderungen an den Auftragsunterlagen vorgenommen werden.
1.4 Unzureichende Zeit für potenzielle Bieter/Bewerber, um die Ausschreibungsunterlagen zu erhalten; Oder Beschränkungen für die Beschaffung von Ausschreibungsunterlagen.
1.5 Fehlende Veröffentlichung verlängerter Fristen für den Eingang der Angebote; Oder Versäumnis, die Fristen für den Eingang der Angebote zu verlängern. 
1.6 Fälle, die die Anwendung eines wettbewerblichen Verfahrens mit Verhandlungs- oder Wettbewerbsdialog nicht rechtfertigen.
1.7 Nichtveröffentlichung der Auswahl- und/oder Zuschlagskriterien in der Bekanntmachung (und deren Gewichtung); oder Bedingungen für die Ausführung von Verträgen oder technischen Spezifikationen; Oder unzureichende Beschreibung der Auswahl- und/oder Zuschlagskriterien (und deren Gewichtung); Oder Versäumnis, Klarstellungen/zusätzliche Informationen zu kommunizieren/veröffentlichen.
1.8 Verwendung von – Kriterien für Ausschluss, Auswahl, Vergabe; oder – Bedingungen für die Ausführung von Verträgen; oder – technische Spezifikationen, die aufgrund ungerechtfertigter nationaler, regionaler oder lokaler Präferenzen diskriminierend sind.
1.9 Verwendung von – Kriterien für Ausschluss, Auswahl, Vergabe; oder – Bedingungen für die Ausführung von Verträgen; oder – technische Spezifikationen, die nicht diskriminierend im Sinne der vorgenannten Art der Unregelmäßigkeit (d. h. illegal, unverhältnismäßig) sind, aber den Zugang für Wirtschaftsbeteiligte nach wie vor einschränken.
1.10 Unzureichende oder ungenaue Definition des Vertragsgegenstandes.
1.11 Fehlende Rechtfertigung dafür, den Vertrag nicht in Lose zu unterteilen.
1.12 Nichteinhaltung der Verfahren für elektronische und aggregierte Auftragsvergabe gemäß der Richtlinie 2014/24/EU.
1.13 Ungerechtfertigte Beschränkung der Vergabe von Unteraufträgen.
1. Öffentliche Auftragsvergabe – Auswahl und Bewertung der Angebote 1.14 Die Auswahlkriterien (oder technische Spezifikationen) wurden nach der Eröffnung der Angebote geändert oder falsch angewandt.
1.15 Bewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien, die sich von den in der Bekanntmachung oder der Leistungsbeschreibung genannten unterscheiden; Oder Bewertung anhand zusätzlicher Zuschlagskriterien, die nicht veröffentlicht wurden.
1.16 Verhandlungen während des Vergabeverfahrens, einschließlich Änderung des erfolgreichen Angebots während der Bewertung.
1.17 Wettbewerbliches Verhandlungsverfahren mit wesentlichen Änderungen der in der Bekanntmachung oder der Leistungsbeschreibung festgelegten Bedingungen.
1.18 Ungerechtfertigte Ablehnung ungewöhnlich niedriger Angebote.
1.19 Interessenkonflikte mit Auswirkungen auf das Ergebnis des Vergabeverfahrens.
1.20 Unangemessene vorherige Beteiligung der Bewerber/Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
1.21Unzureichender Prüfpfad für die Auftragsvergabe.
1.22 Gebotsmanipulation/Preisabsprache (durch eine Wettbewerbs-/Anti-Kartell-Behörde aufgedeckt).
1. Öffentliche Auftragsvergabe – Vertragsdurchführung 1.23 Änderungen der Vertragsbestandteile in der Bekanntmachung oder der Leistungsbeschreibung, die nicht mit der Richtlinie 2014/24/EU vereinbar sind.
1. Öffentliche Auftragsvergabe – Anforderungen im nationalen Rechtsrahmen 1.24 Nichteinhaltung der nationalen Vorschriften für die Auftragsvergabe, die von anderen Stellen als öffentlichen Auftraggebern durchgeführt werden.
1. Öffentliche Auftragsvergabe – Sonstige 1.25 Sonstige (z. B. nicht ordnungsgemäß dokumentierte Markterkundung, fehlerhafte Umsetzung der Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen in die nationalen Rechtsvorschriften).
2. Staatliche Beihilfen 2.1 Nichtanmeldung staatlicher Beihilfen.
2.2 Es wurde eine falsche Beihilferegelung angewandt.
2.3 Falsche Anwendung der Beihilferegelung, einschließlich nicht förderfähiger Begünstigter/Unternehmen.
2.4 Überwachungsanforderungen nicht erfüllt werden.
2.5 Referenzinvestitionen, die in der geltenden Beihilferegelung nicht berücksichtigt werden.
2.6 Keine Berücksichtigung der Einnahmen in der geltenden Beihilferegelung.
2.7 Keine Beachtung des Anreizeffekts der Beihilfe.
2.8 Die Beihilfeintensität wird nicht eingehalten.
2.9 De-Minimis-Schwellenwert überschritten.
2.10 Fehler bei der Anwendung der Vorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (z. B. Nichtbegründung einer angemessenen Begründung der Beihilfe oder des Nachweises, dass die Beihilfe zur Erreichung eines legitimen Ziels von gemeinsamem Interesse erforderlich ist).
2.11 Sonstiges im Zusammenhang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen (z. B. fehlende Überprüfung staatlicher Beihilfen durch die Verwaltungsbehörde/ZGS im Falle von Rückgewährungsregelungen).
3. Nicht förderfähiges Projekt 3.1 Projekt nicht förderfähig.
3.2 Das Projektziel wurde nicht erreicht (einschließlich der Nichteinhaltung von Interventionskategorien).
3.3 Retrospektive Projekte (Artikel 63 Absatz 6 der Dachverordnung).
3.4 Keine Belege für die direkte Nutzungsmessung des Projekts (d. h. für gemeinsame Investitionen/Ausrüstungen zwischen zwei oder mehr Projekten).
3.5 Sonstiges.
4. Nicht förderfähige Ausgaben 4.1 Ausgaben, die vor oder nach dem Förderzeitraum getätigt wurden.
4.2 Vom Empfänger nicht gezahlte Ausgaben.
4.3 Die Ausgaben bezogen sich nicht auf das Projekt.
4.4 Ausgaben außerhalb des Fördergebiets (unter Berücksichtigung von Artikel 63 Absatz 4 der Dachverordnung).
4.5 Nicht förderfähige Steuern (z. B. Mehrwertsteuer) und Kosten gemäß den nationalen Rechtsvorschriften. 
4.6 Nicht förderfähige Ausgaben aufgrund nur teilweiser Projektzielerreichung.
4.7 Nichteinhaltung der Vorschriften über den Kauf von Grundstücken oder Immobilien.
4.8 Nicht förderfähiger Begünstigter.
4.9 Nicht förderfähige Teilnehmer/Endempfänger für Förderprojekte/Nicht förderfähige Zielgruppe.
4.10 Interessenkonflikte (Artikel 61 der Haushaltsordnung).
4.11 Doppelfinanzierung.
4.12 Ausgaben für nicht ausgeführte Arbeiten oder nicht gelieferte/ausgeführte Waren/Dienstleistungen.
4.13 Nicht förderfähige Ausgaben, die aufgrund von Änderungen des Projektumfangs oder der Projektziele entstanden, ohne die erforderlichen Genehmigungen oder Änderungen des Projektvertrags einzuholen.
4.14 Nicht förderfähige Personalausgaben (z. B. falsche produktive Stunden, falsche Vergütung, ungerechtfertigte Stunden in Arbeitszeiten).
4.15 Nicht förderfähige Ausgaben im Zusammenhang mit Reisen und Beherbergung
4.16 Ausgaben, die nicht den spezifischen vertraglichen Vereinbarungen und/oder den Vorschriften über die Förderfähigkeitsanforderungen (d. h. auf nationaler Ebene oder auf Projektebene) entsprechen.
4.17 Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit einer öffentlich-privaten Partnerschaft.
4.18 Sonstige nicht förderfähige Ausgaben (z. B. Rundung monetärer Beträge/falsche Vertragskosten, nachträglichen Rückerstattungen usw.).   
5. Vereinfachte Kostenoptionen 5.1 Falsche Methodik.
5.2 Falsche Anwendung der Methodik (z. B. falsche Berechnung, falsche Eingabedaten, falsche Anpassung, Folgefehler bei der Anwendung von Pauschalsätzen), einschließlich der Nichteinhaltung der Erstattungsbedingungen.
5.3 Nichteinhaltung der obligatorischen Verwendung vereinfachter Kosten.
6. Nicht mit Kosten verbundene Finanzierungen 6.1 Nichterfüllung der Bedingungen oder Nichterreichung der Ergebnisse (Art. 95 der Dachverordnung).
7. Finanzinstrumente 7.1 Nichteinhaltung der Regeln für die Auswahl des Holdingfonds/des spezifischen Fonds (direkte Vergabe durch VB oder wettbewerbliche Aufforderungen).
7.2 Fehlende oder unvollständige Unterlagen und/oder Prüfpfade vgl. Anhang XIII der Dachverordnung (z. B. Ex-ante-Bewertung; Finanzierungsvereinbarungen oder Strategiedokumente; sonstige Unterlagen zur Unterstützung der Zahlungsanträge der Endempfänger wie Geschäftspläne oder gleichwertige, einschließlich früherer Jahresabschlüsse; Checklisten und Berichte auf Ebene der Stellen, die FI durchführen; etc.).
7.3 Nicht förderfähige Ausgaben (z. B. Investitionen, Verwaltungskosten und Gebühren).
7.4 Nicht förderfähige Endempfänger.
7.5 Die Zinsen und sonstigen Gewinne, die durch die Unterstützung aus den Fonds und/oder die Wiederverwendung von Ressourcen entstehen, die den Fonds zuzurechnen sind, die nicht gemäß Artikel 60 und/oder 62 der Dachverordnung verwendet werden.
7.6 Im Falle einer Kombination von Unterstützung mit Zuschüssen im Rahmen eines einzigen FI-Vorhabens wurden die Bedingungen von Artikel 58 Absatz 5 der Dachverordnung nicht eingehalten.
7.7 Mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen.
7.8 Nichteinhaltung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen gemäß Artikel 50 der Dachverordnung. 
7.9 Sonstiges.
8. Informations- und Publizitätsmaßnahmen 8.1 Nichteinhaltung der Verantwortlichkeiten nach Artikel 50 der Dachverordnung (z. B. Mangel an dauerhaften Plaketten, Plakaten, Kommunikationsveranstaltungen, keine sichtbarer Publizitätsnachweis auf der Website, Projektdokumenten oder Kommunikationsmaterialien).
9. Fehlende Belege oder Unterlagen 9.1 Fehlende, unvollständige oder falsche Belege oder Unterlagen.
9.2 Fehlender oder unvollständiger Prüfpfad (auch aufgrund unzuverlässiger IT-Systeme).
9.3 Nichteinholung von Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer der Empfänger von Unionsmitteln (Artikel 69 Absatz 2 und Anhang XVII der Dachverordnung).
10. Rechnungslegungs- und Rechenfehler auf Projektebene 10.1 Rechnungsführungs- und Berechnungsfehler auf Projektebene (auch auf Zuschussebene).
10. Getrennte Buchführung 10.2 Keine getrennte Buchführung oder Nichtverwendung geeigneter Buchführungscodes für Transaktionen, auf deren Grundlage Kosten erstattet werden, die einem Begünstigten gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a der Dachverordnung tatsächlich entstanden sind.
11. Leistungsindikatoren 11.1 Fehlerhafte Output-Daten
11.2 Fehlerhafte Ergebnisdaten
12. Umweltvorschriften 12.1 Nichteinhaltung der Umweltanforderungen (Natura 2000, Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Klimaschutz).
13. Chancengleichheit/ Nichtdiskriminierung 13.1 Nichteinhaltung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.
13.2 Nichteinhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
14. Angemessenes Finanzmanagement 14.1 Nichteinhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung (z. B. unzureichendes Projektmanagement, Nichteinhaltung der vom Begünstigten übernommenen Verpflichtungen, einschließlich Nichteinhaltung der Fristen für die Einreichung von Unterlagen, nicht genutzte Skonti/Rabatte/Ermäßigungen). 
14.2 Nichteinhaltung der Zahlungsfrist an die Begünstigten (80 Tage vgl. Artikel 74 Absatz 1 Buchstabe b Dachverordnung).
15. Datenschutz 15.1 Nichteinhaltung der Datenschutzvorschriften.

Tabelle: Fehlerkateorien